Ihre Aufenthaltsrechte  

 

Für Europäer gehört die Niederlassungsfreiheit, also das Recht in jedem Land der europäischen Gemeinschaft nach eigenem Belieben einen Wohnsitz zu begründen,  zu den wesentlichen Grundrechten. Dies fördert auch die wirtschaftliche Entwicklung in der Gemeinschaft, denn Unternehmer müssen sich - unabhängig von ihrer europäischen Herkunft -  über Ihr Aufenthaltsrecht keine Gedanken mehr machen. Diese Freiheit hat jedoch spätestens an den Grenzen der EU ein Ende und begrenzt damit die wirtschaftliche Dynamik, die aus den Nachbarstaaten der EU kommt.  

 

Allerdings haben die einzelnen Nationalstaaten der EU aus innerstaatlichen Interessen heraus und aufgrund unterschiedlicher Prioritätensetzung von einander abweichende  Regelungen zur Gewährung von Aufenthaltsrechten geschaffen. Neben der betriebswirtschaftlichen Standortfrage entsteht damit auch eine höchstpersönliche Standortfrage, die Standortentscheidungen für Unternehmer zu einem mehrdimensionalen Konzept werden lässt, wenn diese Unternehmer nicht aus der EU kommen. Auf Grund unserer langjährigen Tätigkeit in der Beratung internationaler Klientel verfügen wir über besondere Erfahrungen und Kenntnisse, die es uns ermöglichen von aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Fragen über die schlüsselfertige Firmengründung bis hin zur dauerhaften Beratung in kulturellen, steuer- und wirtschaftsrechtlichen Fragen unsere Mandanten erfolgreich zu betreuen.   

 

 

Unsere Dienstleistungen:

 

  • Beratung in Fragen der Voraussetzungen für Aufenthaltstitel in der EU 
  • Entscheidungsunterstützung bei der Auswahl des geeigneten europäischen Standortes 
  • Begleitung bei der Beantragung der Aufenthaltstitel 
  • Unterstützung bei der Schaffung antragsbegründender Dokumente, wie zum Beispiel von Unternehmenskonzepten 
  • Beantragung von Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen im Rahmen der Rekrutierung ausländischer Arbeitnehmer aus Nicht- EU- Ländern 
  • Begleitung bei der Schaffung selbständiger Existenzen